Allgemeine Geschäftsbedingungen
für das DRIU Verleih System
Stand: Oktober 2026
1. Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter des DRIU Verleih Systems ist:
DRIU GmbH
Bahnhofstraße 3a
82166 Gräfelfing
Deutschland
Nachfolgend wird die DRIU GmbH als „DRIU“ bezeichnet.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung des DRIU Verleih Systems sowie für damit verbundene Leistungen, insbesondere Einrichtung, Hosting, Wartung, Updates, Betreuung und Support.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die den Vertrag in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
Dies gilt auch für natürliche Personen, die ein Gewerbe betreiben und das DRIU Verleih System für dieses Gewerbe erwerben.
Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot oder Vertrag gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
2. Vertragsgegenstand
Das DRIU Verleih System ist eine webbasierte Softwarelösung zur Verwaltung und Durchführung insbesondere von Vermietungen, Buchungen, Reservierungen, Verkäufen, Tickets und damit verbundenen Geschäftsprozessen.
Zum Leistungsumfang können insbesondere die Bereitstellung und Nutzung des DRIU Verleih Systems, die Erstellung einer Landingpage, Website oder eines Onlineshops, die Integration des Systems, Hosting, Datensicherungen, Software-Updates, technische Wartung, Betreuung und Support gehören.
Der konkrete Leistungs- und Funktionsumfang richtet sich nach dem jeweils gebuchten Tarif, dem individuellen Angebot sowie der bei Vertragsschluss geltenden Leistungsbeschreibung.
Leistungen, die im individuellen Angebot ausdrücklich vereinbart wurden, gehen allgemeinen Leistungsbeschreibungen vor.
3. Einrichtung und Setup
Für die erstmalige Einrichtung, Gestaltung und technische Konfiguration des Systems kann eine einmalige Setup-Gebühr berechnet werden.
Die Höhe der Setup-Gebühr richtet sich nach Umfang und Ausgestaltung des jeweiligen Projekts und wird vor Vertragsschluss vereinbart.
Soweit vereinbart, erstellt DRIU für den Kunden eine Landingpage, Website oder einen Onlineshop und integriert darin das DRIU Verleih System.
Art und Umfang der Umsetzung richten sich nach dem individuellen Angebot sowie den zwischen DRIU und dem Kunden abgestimmten Anforderungen.
4. Hosting und technische Grundlage
Das DRIU Verleih System sowie die zugehörige Landingpage, Website oder der Onlineshop werden grundsätzlich auf von DRIU bereitgestellten oder durch DRIU beauftragten Serversystemen betrieben.
Das Hosting erfolgt auf Serverinfrastruktur in Deutschland.
Für den technischen Betrieb können insbesondere WordPress, WooCommerce sowie weitere Softwarekomponenten, Bibliotheken, Plugins und Schnittstellen eingesetzt werden.
DRIU ist berechtigt, die eingesetzte technische Infrastruktur, Softwarekomponenten, Hosting-Anbieter und technische Verfahren zu ändern, sofern dadurch der wesentliche Vertragszweck und die vertragsgemäße Nutzbarkeit des Systems nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
Eine permanente, vollständig unterbrechungsfreie oder fehlerfreie Verfügbarkeit des Systems wird nicht garantiert.
Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere aufgrund von Wartungsarbeiten, Updates, technischen Störungen, Netzwerkausfällen, Störungen bei Drittanbietern oder sonstigen Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs von DRIU entstehen.
5. Software, Updates und Weiterentwicklung
DRIU entwickelt das DRIU Verleih System laufend weiter. Reguläre Updates des DRIU Verleih Systems sind während der Vertragslaufzeit in der vereinbarten laufenden Vergütung enthalten.
DRIU ist berechtigt, Funktionen weiterzuentwickeln, zu verändern, zusammenzufassen oder durch andere Funktionen zu ersetzen, sofern der wesentliche Vertragszweck und die wesentliche Nutzbarkeit des gebuchten Systems erhalten bleiben.
DRIU berücksichtigt regelmäßig Feedback, Verbesserungsvorschläge und Ideen seiner Kunden.
Ein Anspruch auf Umsetzung eines bestimmten Verbesserungsvorschlags, einer bestimmten Funktion oder auf Umsetzung innerhalb eines bestimmten Zeitraums besteht nicht.
Allgemeine Weiterentwicklungen des DRIU Verleih Systems können mehreren oder allen Kunden zur Verfügung gestellt werden.
Individuelle Programmierungen oder ausschließlich für einen einzelnen Kunden vorgenommene Sonderentwicklungen sind nicht Bestandteil der regulären SaaS-Leistung. Solche Leistungen können gesondert vereinbart und vergütet werden.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, bei der Einrichtung, Gestaltung und dem laufenden Betrieb des Systems in angemessenem Umfang mitzuwirken.
Der Kunde stellt insbesondere die für die Umsetzung erforderlichen Informationen, Inhalte und Materialien rechtzeitig zur Verfügung. Hierzu können insbesondere Produktinformationen, Produktbilder, Fotos, Preise, Texte, Logos, Grafiken, Kontaktdaten, Unternehmensinformationen, rechtliche Angaben und sonstige benötigte Inhalte gehören.
Der Kunde ist verpflichtet, ihm zur Prüfung vorgelegte Inhalte innerhalb angemessener Zeit zu kontrollieren und freizugeben oder Änderungswünsche mitzuteilen.
Verzögerungen, die dadurch entstehen, dass der Kunde erforderliche Inhalte, Informationen, Entscheidungen, Zugangsdaten oder Freigaben nicht rechtzeitig bereitstellt, verlängern vereinbarte Fertigstellungs- oder Umsetzungstermine entsprechend.
7. Verantwortung für Inhalte und Angebote des Kunden
Der Kunde ist für die von ihm bereitgestellten oder von ihm freigegebenen Inhalte verantwortlich.
Der Kunde stellt sicher, dass seine Texte, Bilder, Logos, Produktinformationen, Preise und sonstigen Inhalte rechtmäßig verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.
Der Kunde ist für die rechtliche Ausgestaltung seines eigenen Geschäfts und seiner Angebote gegenüber seinen Endkunden verantwortlich.
Dies betrifft insbesondere, soweit jeweils einschlägig, eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen, Datenschutzinformationen, Impressum, Preise und Preisangaben, steuerliche Angaben, Produktbeschreibungen, gesetzliche Informationspflichten, Widerrufs- und Rücktrittsregelungen, tatsächliche Verfügbarkeiten sowie die ordnungsgemäße Durchführung von Vermietungen, Verkäufen, Ticketangeboten, Veranstaltungen und sonstigen Leistungen.
DRIU stellt die technische Plattform und die vereinbarten Funktionen zur Verfügung. DRIU übernimmt keine Verantwortung dafür, ob das konkrete Geschäftsmodell oder die konkrete Nutzung des Systems durch den Kunden sämtliche für den Kunden geltenden gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
DRIU erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung.
8. Zugangsdaten, Passwörter und Benutzerkonten
Der Kunde ist verpflichtet, für sämtliche Benutzerkonten sichere Passwörter zu verwenden und Zugangsdaten vor dem Zugriff unbefugter Personen zu schützen.
Passwörter und persönliche Zugangsdaten dürfen nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden.
Persönliche Benutzerkonten sind grundsätzlich für die jeweils dafür vorgesehene Person bestimmt. Ein gemeinsames Nutzen persönlicher Benutzerkonten durch mehrere Personen oder sonstiges Account-Sharing ist nicht gestattet, soweit nicht ausdrücklich eine entsprechende Mehrbenutzerfunktion vorgesehen oder vereinbart wurde.
Der Kunde ist verpflichtet, DRIU unverzüglich zu informieren, wenn der Verdacht besteht, dass Zugangsdaten oder Benutzerkonten unbefugt verwendet wurden oder Dritten bekannt geworden sind.
Der Kunde ist für Handlungen verantwortlich, die über von ihm eingerichtete oder von ihm an Dritte weitergegebene Zugänge vorgenommen werden, soweit er die Nutzung zu vertreten hat.
9. Support und Betreuung
Der reguläre Support und die Betreuung des DRIU Verleih Systems sind Bestandteil der laufenden Vergütung, soweit sich aus dem gebuchten Tarif oder individuellen Angebot nichts anderes ergibt.
Support kann insbesondere per E-Mail, Telefon, Chat oder Fernwartung erbracht werden.
Persönlicher Support durch Mitarbeiter von DRIU erfolgt grundsätzlich während der jeweils bekanntgegebenen Geschäfts- beziehungsweise Supportzeiten.
Bestimmte Reaktions-, Bearbeitungs- oder Wiederherstellungszeiten werden nicht garantiert, sofern nicht ausdrücklich eine gesonderte Service-Level-Vereinbarung abgeschlossen wurde.
Erweiterte Supportleistungen können optional vereinbart und kostenpflichtig hinzugebucht werden.
9.1 KI-basierter Support
Das DRIU Verleih System kann ein integriertes KI-basiertes Support-System enthalten. Dieses kann grundsätzlich rund um die Uhr automatisierte Antworten, Hilfestellungen und Erklärungen zur Bedienung und Nutzung des Systems bereitstellen.
Der integrierte KI-basierte Support ist im vereinbarten Leistungsumfang ohne zusätzliche Supportgebühr enthalten, sofern er Bestandteil des gebuchten Tarifs ist.
KI-generierte Antworten werden automatisiert erstellt und können technisch bedingt unvollständig, missverständlich oder fehlerhaft sein. KI-generierte Antworten ersetzen insbesondere bei kritischen technischen, rechtlichen, steuerlichen oder geschäftlichen Fragestellungen keine individuelle Prüfung.
Bei technischen Problemen oder Unklarheiten kann sich der Kunde während der Geschäftszeiten an den persönlichen Support von DRIU wenden.
10. Datensicherung
DRIU führt im Rahmen des regulären Betriebs regelmäßige Datensicherungen durch.
Derzeit erfolgen insbesondere tägliche Backups sowie zusätzliche regelmäßige Backups auf getrennten beziehungsweise redundanten Serversystemen.
DRIU ist berechtigt, die technische Ausgestaltung und Organisation der Datensicherung zu verändern, sofern weiterhin ein angemessenes Sicherungskonzept besteht.
Eine vollständige Wiederherstellung sämtlicher Daten in jedem denkbaren Schadensfall kann technisch nicht garantiert werden.
Erkennbare Unregelmäßigkeiten, Fehler, Datenverluste oder Ausfälle sind vom Kunden unverzüglich an DRIU zu melden.
11. Kundendaten
Die vom Kunden oder dessen Endkunden in das DRIU Verleih System eingebrachten Geschäfts- und Kundendaten bleiben dem Verantwortungsbereich des Kunden zugeordnet.
DRIU erwirbt durch die Speicherung oder technische Verarbeitung dieser Daten keine eigenen Verwertungsrechte an den Geschäftsdaten des Kunden.
DRIU verarbeitet die Daten, soweit dies für Bereitstellung, Betrieb, Wartung, Sicherung, Weiterentwicklung und Support des Systems erforderlich und rechtlich zulässig ist.
Das DRIU Verleih System kann Funktionen zur Auswertung von Kunden-, Buchungs-, Bestell- und Geschäftsdaten sowie Funktionen zur Kundenkommunikation und zum Marketing enthalten.
Diese Funktionen können den Kunden dabei unterstützen, Kundendaten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu nutzen, Geschäftsprozesse zu verbessern und das Kundenerlebnis weiterzuentwickeln.
Integrierte Marketingfunktionen sind entsprechend dem gebuchten Leistungsumfang Bestandteil des Systems.
Die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der konkreten Nutzung personenbezogener Daten durch den Kunden liegt in dessen Verantwortungsbereich, soweit der Kunde datenschutzrechtlich Verantwortlicher ist.
12. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Die Vertragsparteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
Soweit DRIU personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet und eine Auftragsverarbeitung vorliegt, schließen die Parteien eine Vereinbarung über Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
Der Kunde bleibt hinsichtlich der von ihm oder über seine Angebote erhobenen personenbezogenen Daten grundsätzlich für die Rechtmäßigkeit der Erhebung und Verarbeitung sowie für die Erfüllung der datenschutzrechtlichen Informationspflichten verantwortlich.
13. Zahlungsabwicklung
Das DRIU Verleih System kann die Anbindung externer Zahlungsdienstleister ermöglichen.
Hierzu können insbesondere Zahlungsdienstleister wie PayPal, Stripe oder vergleichbare Anbieter gehören.
Die Vertragsbeziehung bezüglich der eigentlichen Zahlungsabwicklung besteht grundsätzlich unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Zahlungsdienstleister.
DRIU ist selbst kein Zahlungsdienstleister.
DRIU erhebt keine Umsatzprovision auf Zahlungen, die über das DRIU Verleih System abgewickelt werden.
Gebühren der jeweiligen Zahlungsdienstleister oder anderer vom Kunden genutzter Drittanbieter trägt der Kunde.
14. Schnittstellen und Drittanbieter
Das DRIU Verleih System kann Schnittstellen zu externen Diensten bereitstellen.
Dazu können insbesondere Zahlungsdienstleister, Buchhaltungssysteme, Kommunikationsdienste oder andere Softwareanbieter gehören.
Für bestimmte Schnittstellen, Integrationen oder Zusatzfunktionen können zusätzliche Kosten entstehen. Diese werden vor der Aktivierung vereinbart oder in der jeweiligen Leistungsbeschreibung ausgewiesen.
DRIU hat keinen Einfluss auf die dauerhafte Verfügbarkeit, technische Funktionsweise, Preisgestaltung oder zukünftige Gestaltung externer Dienste.
Änderungen, technische Einschränkungen oder die Einstellung von Leistungen eines Drittanbieters können dazu führen, dass Schnittstellen angepasst, verändert oder eingestellt werden müssen.
15. Marketingagenturen und weitere Dienstleister
Der Kunde ist in der Auswahl seiner Marketingagentur, Werbeagentur oder sonstiger externer Dienstleister frei.
Die Nutzung des DRIU Verleih Systems ist nicht an die Beauftragung einer bestimmten Marketingagentur oder eines bestimmten Dienstleisters gebunden.
Auf Wunsch des Kunden können von ihm beauftragten Dienstleistern erforderliche Zugänge oder technische Informationen bereitgestellt werden, soweit dies unter Sicherheits-, Datenschutz- und sonstigen berechtigten Schutzinteressen vertretbar ist.
Für Zugänge, die der Kunde seinen eigenen Mitarbeitern, Agenturen oder sonstigen Dritten bereitstellt, ist der Kunde verantwortlich.
16. Nutzungsrechte
DRIU räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht ein, das DRIU Verleih System im vertraglich vereinbarten Umfang für den eigenen Geschäftsbetrieb zu nutzen.
Eine Weitergabe, Unterlizenzierung, Vervielfältigung oder eigenständige kommerzielle Verwertung der Software außerhalb des vereinbarten Vertragszwecks ist ohne vorherige Zustimmung von DRIU nicht gestattet.
Rechte an der Software, dem Quellcode, DRIU-eigenen Modulen, Funktionen, technischen Konzepten und sonstigen von DRIU entwickelten Bestandteilen verbleiben bei DRIU beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern.
17. Vergütung
Der Kunde zahlt die im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbarte Vergütung.
Die Vergütung kann insbesondere aus einer einmaligen Setup-Gebühr und einer laufenden monatlichen SaaS-Gebühr bestehen.
In der laufenden Vergütung sind entsprechend dem gebuchten Tarif insbesondere Hosting, Softwarebereitstellung, reguläre Updates, Datensicherungen, Betreuung und Support enthalten.
Sämtliche gegenüber Unternehmern angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
18. Preisänderungen
Während einer laufenden Vertragsperiode wird die für diese Vertragsperiode vereinbarte Grundvergütung nicht erhöht.
DRIU kann die Vergütung für eine zukünftige Vertragsperiode anpassen.
Preisänderungen werden dem Kunden mindestens drei Monate vor Beginn der nächsten Vertragsperiode mitgeteilt.
Im Fall einer angekündigten Preisänderung ist der Kunde berechtigt, den Vertrag bis zum Beginn der neuen Vertragsperiode zu kündigen.
Erfolgt keine Kündigung und wird der Vertrag fortgesetzt, gilt ab Beginn der neuen Vertragsperiode die angekündigte Vergütung.
19. Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
Rechnungen sind zu dem jeweils angegebenen Fälligkeitstermin zu bezahlen.
Kommt der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist DRIU berechtigt, die gesetzlich vorgesehenen Verzugszinsen, Verzugspauschalen und sonstigen gesetzlich erstattungsfähigen Verzugskosten geltend zu machen.
DRIU kann den Kunden bei Zahlungsverzug zur Zahlung auffordern und eine angemessene Nachfrist setzen.
Bleibt eine fällige Zahlung auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist aus, ist DRIU berechtigt, den Zugang zum DRIU Verleih System sowie einzelne oder sämtliche damit verbundenen Leistungen vorübergehend einzuschränken oder zu sperren, solange der Zahlungsrückstand besteht.
Eine solche Sperrung soll dem Kunden grundsätzlich vorab angekündigt werden. Dies gilt nicht, wenn aufgrund besonderer Umstände eine sofortige Einschränkung oder Sperrung gerechtfertigt ist.
Eine aufgrund von Zahlungsverzug vorgenommene Sperrung stellt noch keine Vertragsbeendigung dar. Die gespeicherten Daten des Kunden werden allein aufgrund einer solchen vorübergehenden Sperrung nicht gelöscht.
Die Zahlungspflichten des Kunden und die vereinbarte Vertragslaufzeit bleiben durch eine berechtigte Sperrung aufgrund von Zahlungsverzug grundsätzlich unberührt.
Nach vollständigem Ausgleich der fälligen Forderungen wird DRIU eine ausschließlich aufgrund des Zahlungsrückstands vorgenommene Sperrung innerhalb angemessener Zeit wieder aufheben, sofern der Vertrag weiterhin besteht.
DRIU ist berechtigt, fällige Forderungen zur Einziehung an Rechtsanwälte, Inkassodienstleister oder andere hierzu berechtigte Dienstleister zu übergeben.
DRIU ist ferner berechtigt, Forderungen gegen den Kunden im gesetzlich zulässigen Umfang an Dritte abzutreten oder zu veräußern.
Die dadurch entstehenden Kosten können dem Kunden im gesetzlich zulässigen Umfang in Rechnung gestellt werden.
Bleibt der Kunde trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung mit wesentlichen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, kann dies einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags darstellen.
20. Vertragslaufzeit und ordentliche Kündigung
Der Vertrag wird grundsätzlich für eine Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten geschlossen.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, sofern er nicht von einer Vertragspartei spätestens 30 Tage vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Kündigungen können in Textform, insbesondere per E-Mail, erklärt werden.
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
21. Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt.
Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn eine Vertragspartei wesentliche vertragliche Pflichten erheblich verletzt und die Pflichtverletzung trotz angemessener Fristsetzung nicht abstellt oder wenn dem kündigenden Vertragspartner unter Berücksichtigung aller Umstände die Fortsetzung des Vertrags bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit nicht zugemutet werden kann.
Ein erheblicher und trotz Mahnung fortbestehender Zahlungsverzug des Kunden kann einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung durch DRIU darstellen.
Soweit die Pflichtverletzung ihrer Art nach behoben werden kann, soll grundsätzlich vor einer außerordentlichen Kündigung eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt werden, soweit dies nicht aufgrund besonderer Umstände entbehrlich ist.
22. Folgen der Vertragsbeendigung und Datenexport
Mit Beendigung des Vertrags endet das Recht des Kunden zur Nutzung des DRIU Verleih Systems sowie der vereinbarten Hosting-, Support- und sonstigen laufenden Leistungen.
Im DRIU Verleih System gespeicherte Kundendaten können exportiert werden.
Möchte der Kunde einen Datenexport durch DRIU erhalten oder benötigt er hierbei Unterstützung, muss er dies spätestens bis zum Ablauf des Vertrags gegenüber DRIU mitteilen.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle von ihm benötigten Daten rechtzeitig vor Vertragsende zu sichern oder zu exportieren beziehungsweise rechtzeitig einen entsprechenden Export durch DRIU anzufordern.
Mit Ablauf des Vertrags werden die vom Kunden bereitgestellten und im Rahmen des Vertrags betriebenen Inhalte und Daten aus den produktiven Systemen gelöscht beziehungsweise technisch zur Löschung vorgesehen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder sonstigen gesetzlichen Gründe einer Löschung entgegenstehen.
Nach Vertragsende besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine weitere Bereitstellung des Systems, der Website, des Onlineshops oder der darin gespeicherten Inhalte.
Aufgrund technischer Datensicherungs- und Backupverfahren können einzelne Daten nach Vertragsende noch für einen begrenzten Zeitraum in Sicherungskopien vorhanden sein.
Daten in Sicherungskopien werden nach Vertragsende nicht mehr für den laufenden Betrieb verwendet und im Rahmen der regulären Backup-Zyklen überschrieben beziehungsweise gelöscht, soweit keine gesetzlichen Gründe eine längere Speicherung erfordern.
23. Störungen, Wartung und Verfügbarkeit
DRIU bemüht sich um einen zuverlässigen, sicheren und leistungsfähigen Betrieb des Systems.
Eine jederzeitige und vollständig störungsfreie Erreichbarkeit kann aufgrund der technischen Natur internetbasierter Systeme nicht gewährleistet werden.
DRIU ist berechtigt, Wartungsarbeiten, Sicherheitsupdates, Softwareupdates und technische Änderungen durchzuführen, soweit diese für den sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb erforderlich oder sinnvoll sind.
Planbare umfangreiche Wartungsarbeiten sollen nach Möglichkeit so durchgeführt werden, dass Beeinträchtigungen des laufenden Geschäftsbetriebs minimiert werden.
24. Fehlermeldungen und Mängel
Der Kunde hat auftretende Fehler, Störungen oder sonstige Unregelmäßigkeiten DRIU möglichst unverzüglich mitzuteilen.
Die Meldung soll nach Möglichkeit eine nachvollziehbare Beschreibung des Fehlers sowie Informationen enthalten, die eine Prüfung oder Reproduktion ermöglichen.
DRIU wird gemeldete Fehler entsprechend ihrer Bedeutung für den Betrieb innerhalb angemessener Zeit prüfen und bearbeiten.
Kein von DRIU zu vertretender Fehler liegt insbesondere vor, wenn eine Beeinträchtigung ausschließlich durch externe Drittanbieter, kundenseitige Änderungen, vom Kunden eingesetzte Systeme, nicht unterstützte Erweiterungen oder externe Schnittstellen verursacht wird.
25. Haftung
DRIU haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Die Haftung wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
Soweit die Haftung von DRIU ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies im gleichen Umfang für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von DRIU.
26. Höhere Gewalt und externe Ereignisse
DRIU haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die auf Ereignissen beruhen, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von DRIU liegen, soweit DRIU diese nicht zu vertreten hat.
Hierzu können insbesondere Ausfälle von Telekommunikationsnetzen, Rechenzentren, Energieversorgung oder sonstiger Infrastruktur, großflächige technische Störungen, Cyberangriffe trotz angemessener Schutzmaßnahmen, Naturereignisse, Krieg, Arbeitskämpfe oder behördliche Maßnahmen gehören.
DRIU wird sich im Rahmen des Zumutbaren darum bemühen, die Auswirkungen solcher Ereignisse auf die vereinbarten Leistungen möglichst gering zu halten.
27. Änderungen des Leistungsangebots
DRIU ist berechtigt, das DRIU Verleih System technisch und funktional weiterzuentwickeln und einzelne Funktionen anzupassen, zu erweitern oder durch gleichwertige beziehungsweise vergleichbare Funktionen zu ersetzen.
Solche Änderungen dürfen den wesentlichen Vertragszweck und die wesentliche Nutzbarkeit des vom Kunden gebuchten Systems nicht unangemessen beeinträchtigen.
Änderungen können insbesondere aufgrund technischer Weiterentwicklungen, Sicherheitsanforderungen, gesetzlicher Vorgaben, Änderungen von Drittanbieter-Schnittstellen oder zur Verbesserung des Systems erforderlich werden.
28. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
DRIU kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für zukünftige Vertragsperioden ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht.
Ein sachlicher Grund kann insbesondere aufgrund gesetzlicher Änderungen, technischer Weiterentwicklungen oder einer Weiterentwicklung des Leistungsangebots bestehen.
Änderungen werden dem Kunden in angemessener Frist vor ihrem Wirksamwerden mitgeteilt.
Wesentliche Änderungen, die das vertragliche Gleichgewicht zulasten des Kunden verändern, bedürfen einer entsprechenden vertraglichen Grundlage beziehungsweise Zustimmung.
29. Rechtswahl
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Anwendung nicht zwingend vorgeschrieben ist.
30. Gerichtsstand
Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis München.
31. Schlussbestimmungen
Ergänzungen und Änderungen individueller vertraglicher Vereinbarungen sollen in Textform erfolgen, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
Sollte eine einzelne Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.